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AGB

Allgemeine Bedingungen für den Fahrunterricht von mike's Fahrschule

Der/Die auf der Quittung namentlich erwähnte Fahrschüler/in, nachstehend Fahrschüler genannt, hat folgende Fahrunterrichts-Bedingungen verstanden, zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit seiner Unterschrift damit einverstanden.

  1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Darin enthalten sind die Vorbereitungen bis zur Wegfahrt, Neuinstruktionen, die Ausbildungsfahrt, die Nachbesprechung sowie eine Terminvereinbarung. Ohne andere Vereinbarung werden Doppellektionen durchgeführt.

  2. Die Lektionskosten richten sich nach den Empfehlungen des Schweizerischen- und Aargauischen Fahrlehrerverbandes (SFV und AFV). Der aktuelle Lektionsansatz beträgt zwischen CHF 90.- und CHF 120.- pro Fahrlektion.

  3. Einzelne Fahrstunden sind vor Beginn der Fahrlektion in bar zu bezahlen. Abonnemente sind entweder in bar oder mit Einzahlungsschein innert 2 Arbeitswochen zu bezahlen. Ausstehende Fahrlektionen sind nach einer bestandenen praktischen Fahrprüfung innerhalb einer Arbeitswoche zu begleichen. Mahngebühren werden danach mit CHF 50.- belastet.

  4. Termine für Fahrlektionen werden mit dem Fahrschüler individuell, mündlich oder schriftlich vereinbart. Die Termine und Abholorte sind verbindlich. Kann ein Termin nicht eingehalten werden, muss dieser min 24 Stunden vorher abgesagt werden. Abmeldung per Mail, SMS, WhatsApp, Telefon,-oder Comboxnachricht genügt. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung wird der betreffende Termin, nach der 1. Verwarnung, normal verrechnet. Kann für den Termin ein Arztzeugnis vorgewiesen werden, entfällt die Verrechnung.

  5. Der Abschluss einer Haftpflicht,- Kasko-und Unfallversicherung für Schäden welche während der Fahrlektion eintreten ist obligatorisch und wurde durch mike’s Fahrschule abgeschlossen. Die Prämie für die Administrationspauschale von CHF 130.- ist spätestens in der zweiten Fahrlektion in bar zu bezahlen. Die Leistungen sind auf der rechten Seite aufgeführt und wird dem Fahrschüler als Quittung abgegeben.

  6. Der Fahrschüler verpflichtet sich min. 12 Stunden vor Lektionsbeginn auf Alkohol und andere Rausch,- oder Betäubungsmittel zu verzichten. Bei Einnahme von Medikamenten aller Art ist der Fahrschüler verpflichtet, sich in der Packungsbeilage oder bei einem Arzt über die Beeinträchtigung des Fahrvermögens zu informieren. Er hat den Weisungen entsprechenden Folge zu leisten und mike’s Fahrschule darüber zu informieren. Bei Nichtbefolgung wird jede Haftung durch mike’s Fahrschule oder deren Versicherung abgelehnt.

  7. Es gelten im Übrigen die Regelungen nach Schweizerischen Obligationenrecht.

 

Für alle Streitigkeiten die aus Unterrichtsverhältnissen hervorgehen, gilt der der Gerichtsstand Lenzburg AG.

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